Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der
SONOTEC Ultraschallsensorik Halle GmbH (Stand: 01.10.2007)
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern für alle
- auch künftigen - Verkäufe und Lieferungen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Konstruktionsveränderungen bleiben vorbehalten. Angaben in Prospekten und Bedienungsanleitungen gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in eigener Verantwortung zu prüfen.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie Erhalt der vom Kunden zu erbringenden Unterlagen und Genehmigungen sowie einer vereinbarten Anzahlung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Fristablauf die Ware im Werk zur Verfügung gestellt worden ist oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Änderungswünsche des Kunden sowie unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Maßnahmen von Behörden, Nicht- oder nicht rechtzeitige Belieferung etc. verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Lieferverzug oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung aufgrund Verzuges oder Unmöglichkeit wird unsere Haftung auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 15% des Lieferwertes begrenzt. In jedem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
3. Für den Versand wählen wir die nach unserem Ermessen sicherste und kostengünstigste Lösung. Die Gefahr und Kosten gehen ab Werk auf den Kunden über.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat,
- so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über
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lagern wir die Ware auf Kosten des Kunden;
bei Lagerung im Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5%
des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung
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haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
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hat der Kunde insbesondere die Kosten und Gefahren zu tragen, die
sich aus nicht rechtzeitigen, ihm obliegenden Anweisungen und
Erledigung notwendiger Formalitäten ergeben.
4. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Fracht, etc.. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Betriebskosten für Lieferungen, die vier Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
5. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Be- und Verarbeitung der Ware erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung und Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und hat Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern; seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an uns ab. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. der durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Ware im Umfang des Rechnungswertes unserer Lieferung im voraus zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Kunde uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen, die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen zu legen. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Eigentums- und Urheberrechte an unseren Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben bei uns. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
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6. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Tritt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden ein, durch die unsere Ansprüche gefährdet werden, wird insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung Zug- um- Zug gegen Lieferung zu verlangen. Gegen unsere Forderung darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei bestrittenen Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen. Zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 14 Kalendertage nach Erhalt der Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdecken, schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen alle Mängelansprüche. Dies gilt sinngemäß auch, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Eine spätere Inbetriebnahme durch den Kunden führt nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist. Keine Garantieansprüche bestehen für Verbrauchsteile wie Batterien und Akkus.
8. Vorbehaltlich Ziffer 2 sind Schadensersatzansprüche im übrigen - gleich welcher Art - gegen uns ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Gleiches gilt im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist, z. B. bei erheblichem Verzug, bei nicht unerheblicher Verletzung von Mitwirkungs- oder Informationspflichten oder bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Pflichten, mit denen der Vertrag steht oder fällt. Unsere Haftung ist jedoch außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Transportverpackungen nehmen wir auf Kosten des Kunden zurück, sofern der Kunde nicht auf eine Rücknahme verzichtet. Die Entsorgung von Altgeräten erfolgt nach EAR-Richtlinien (WEEE).
10. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zugrundeliegenden Verträgen ist Halle an der Saale, soweit gesetzlich zulässig und sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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